Version 1.3. Juni 2026
1.1 Die vorliegenden Bedingungen regeln, was gilt, wenn ein Sportverein oder eine andere Organisation bzw. ein Unternehmen (nachfolgend „Verein“ genannt) die Plattformen von Holdsport.dk (nachfolgend „Holdsport“ genannt) oder andere Online-Tools (Applikation) nutzt, um Merchandise oder andere Waren oder Dienstleistungen an Mitglieder oder sonstige natürliche oder juristische Personen (nachfolgend „Käufer“ genannt) zu verkaufen.
1.2 Die vorliegenden Bedingungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für das Verhältnis zwischen Holdsport und dem einzelnen Verein, der die Plattformen oder Tools von Holdsport nutzt, gelten. Das Verhältnis zwischen dem Verein und dem Käufer wird nicht durch diese Bedingungen geregelt; siehe hierzu Ziffer 3 unten.
1.3 Unter „Merchandise“ versteht sich jede Ware, die ein Verein an den Käufer verkauft. Dies können beispielsweise Sportbekleidung, Ausrüstung oder anderes sein, das vom Verein oder über diesen geliefert wird. Der Verkauf von Mitgliedschaften und Dienstleistungen zwischen Holdsport und dem Verein sowie zwischen dem Verein und einem Mitglied wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die der Verein durch die Nutzung der Dienste von Holdsport akzeptiert. Möchte ein Verein sowohl Mitgliedschaften als auch Merchandise an Käufer verkaufen, müssen sowohl die vorliegenden Bedingungen als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden.
1.4 Die Bedingungen sind ausdrücklich vom Verein zu akzeptieren, bevor die Merchandise des Vereins über die Website und die Applikation von Holdsport vermittelt und verkauft werden kann.
2.1 Holdsport ist ein Online-Tool zur Koordination aller Arten von Mannschaftssport, das von einer oder mehreren Sportmannschaften des Vereins genutzt wird.
2.2 Holdsport wird betrieben von:
Holdsport.dk ApS3.1 Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Holdsport und dem Verein, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, tritt Holdsport als Vermittler für den Verkauf von Merchandise an die Mitglieder des Vereins oder an andere Nutzer (die Käufer) auf.
3.2 Durch die Vereinbarung zwischen Holdsport und dem Verein wird keine besondere Partnerschaft oder Ähnliches begründet, und Holdsport handelt eigenständig und fortlaufend als Vermittler für den Verkauf der Merchandise des Vereins, bis die Vereinbarung endet.
3.3 Beim Verkauf von Merchandise durch den Verein über Holdsport tritt Holdsport ausschließlich als Vermittler auf. Der Verein trägt gegenüber Holdsport die volle Verantwortung dafür, dass die betreffende Merchandise rechtmäßig ist, keine Rechte Dritter verletzt und auf der Website und in der Applikation korrekt beschrieben ist.
3.4 Kaufverträge, die über den Webshop zwischen dem Verein und dem Käufer zustande kommen, stellen somit einen Kaufvertrag zwischen dem Verein und dem Käufer dar; Umstände rund um den Verkauf, z. B. Lieferung, Mängel, Rücksendung usw., sind für Holdsport ohne Bedeutung. Der Verein trägt die volle Verantwortung für Mängel der betreffenden Merchandise und deren Lieferung an das kaufende Mitglied. Der Verein ist ebenfalls selbst dafür verantwortlich, Verkaufsbedingungen für das Verhältnis zwischen dem Verein und dem Käufer zu erstellen und anzuwenden. Der Verein kann auf holdsport.dk selbst Bedingungen usw. hinterlegen, die im Verhältnis zwischen dem Verein und dem Käufer gelten.
3.5 Der Verein übernimmt selbst alle praktischen Aufgaben in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der verkauften Merchandise. Der Verein kann die Website und die Applikation von Holdsport nutzen, um mit den Käufern über Lieferbedingungen, Verkaufsbedingungen usw. zu kommunizieren. Dies ist ein Verhältnis zwischen dem Verein und dem Käufer und ist für Holdsport ohne Bedeutung.
4.1 Bei der Vermittlung des Verkaufs von Merchandise kann die Zahlung auf zwei Weisen erfolgen:
1) Die Zahlung wird von Holdsport im Auftrag des Vereins eingezogen, oder
2) Die Zahlung erfolgt direkt zwischen dem Verein und dem Käufer.
4.2 Zu 4.1.1: Holdsport zieht die Zahlung im Auftrag des Vereins beim Käufer ein – hier gilt Folgendes:
4.3 Zu 4.1.2: Die Zahlung erfolgt direkt zwischen dem Verein und dem Käufer – hier gilt Folgendes:
5.1 Sofern ein Käufer nach den Rechtsvorschriften oder den Bedingungen von Holdsport oder des Vereins den Kauf der über Holdsport erworbenen Merchandise widerruft oder aufhebt, ist Holdsport berechtigt, vom Verein den vollen Betrag, den Holdsport in diesem Zusammenhang an den Käufer zurückzahlt, gutgeschrieben zu bekommen. Das Entgelt von Holdsport für die Vermittlung des Merchandise-Verkaufs entfällt, wenn der Käufer sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt oder seinen Kauf berechtigt aufhebt.
5.2 Etwaige Beträge, die der Verein Holdsport gutzuschreiben hat, können von Holdsport durch Aufrechnung gegenüber dem Verein abgerechnet werden.
5.3 Soweit ein Gegenstand nach Wunsch des Käufers angefertigt wurde (individuell angefertigte Ware / Sonderanfertigung), z. B. mit Aufdrucken wie Name, Nummer usw., kann der Gegenstand nicht umgetauscht oder erstattet werden, da er nicht in seinem ursprünglichen Originalzustand zurückgesandt werden kann.
6.1 Soweit Holdsport personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet, einschließlich der Erhebung, handelt Holdsport in Bezug auf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Vereins.
6.2 Soweit Holdsport Daten vom Verein erhält, steht der Verein dafür ein, dass diese Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln der DSGVO und/oder anderen einschlägigen Rechtsvorschriften erhoben und gespeichert wurden. Der Verein steht zugleich dafür ein, die Rechte, z. B. in Form einer nachweisbaren Einwilligung, zur Übermittlung der Daten an Holdsport zu besitzen. Der Verein stellt Holdsport von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang frei.
6.3 Holdsport ist berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung von Daten zu beauftragen, für die der Verein Verantwortlicher ist, sofern zwischen dem Verein und einem solchen Dritten Bedingungen entsprechend denen in Ziffer 6.1 gelten. Auf Anfrage des Vereins wird der Verein über solche Vereinbarungen informiert.
6.4 Holdsport hat technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass solche Daten zufällig oder unrechtmäßig zerstört, verloren gehen oder beeinträchtigt werden, sowie dass sie Unbefugten zur Kenntnis gelangen, missbraucht oder auf sonstige Weise entgegen dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet werden.
6.5 Holdsport stellt dem Verein auf dessen Anfrage ausreichende Informationen zur Verfügung, damit dieser überprüfen kann, dass die genannten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Der Verein trägt seine eigenen Kosten sowie sämtliche Kosten von Holdsport, die in diesem Zusammenhang anfallen.
6.6 Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Holdsport für den Vertrag. Diese ist jederzeit auf der Website von Holdsport abrufbar.
7.1 Jede der Parteien ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats zu kündigen.
7.2 Verletzt eine der Parteien die vorliegende Vereinbarung wesentlich, ist die nicht verletzende Partei berechtigt, die Vereinbarung 14 Tage nach Mitteilung an die verletzende Partei über die Vertragsverletzung außerordentlich zu kündigen, sofern die Vertragsverletzung nicht zuvor behoben wurde.
7.3 Nach Beendigung der Vereinbarung nimmt Holdsport eine Endabrechnung vor. Der Verein haftet, auch nach Beendigung der Vereinbarung und unabhängig vom Grund, für Ansprüche, die sich aus Rechtsverhältnissen zwischen Holdsport und dem Verein oder zwischen dem Verein und dem Käufer ergeben.
8.1 Die Parteien haften einander nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen.
8.2 Holdsport haftet nicht für mittelbare Schäden des Vereins, einschließlich entgangener Zahlungen oder sonstiger Einnahmen. Der gesamte Schadensersatzanspruch des Vereins gegenüber Holdsport kann keinesfalls einen Betrag übersteigen, der dem Honorar entspricht, das Holdsport innerhalb der letzten 6 Monate vor Schadenseintritt vom Verein erhalten hat.
9.1 Jede etwaige Streitigkeit zwischen Holdsport und dem Verein soll nach Möglichkeit einvernehmlich beigelegt werden.
9.2 Kann eine Streitigkeit zwischen Holdsport und dem Verein nicht einvernehmlich beigelegt werden, ist die Angelegenheit nach dänischem Recht vor dem Gericht in Aarhus (Retten i Aarhus) zu entscheiden.